Hat ein Vater, der nicht mit der Mutter seiner Kinder verheiratet war, dieselben Rechte, wie der, der verheiratet war?

      Hat ein Vater, der nicht mit der Mutter seiner Kinder verheiratet war, dieselben Rechte, wie der, der verheiratet war?

      hallo ihr alle
      vielleicht könnt ihr mir, bzw. einem guten Freund von mir helfen.

      Wie sieht das mit den Rechten eines Vater aus, der nicht mit der Mutter der Kinder verheiratet war, aus. Die Vaterschaft ist eingetragen und anerkannt.
      Was ist das Problem... er kümmerst sich sehr um seine Kinder und würde eigentlich gerne mehr machen - aber die Mutter der Kinder verhindert das.
      Er bezahlt Alimente, er bezahlt von allen Anschaffungen die Hälfte, er geht hüten, wenn es nötig ist, er sieht seine Kinder alle 14 Tage von Freitag Abend bis Sonntag - soweit funktioniert alles recht gut.
      Aber mit den Ferien happert es sehr. Er möchte die Kinder sicher 3 Wochen im Jahr bei sich haben.
      Das wird auch abgemacht, nur wird dann die Woche immer gekürzt und das auch während die Kinder schon bei ihm sind (z.B: zuertst heisst es, sie müssten am Freitag zurück, dann wirds Donnerstag, dann am Sonntag heisst dann am Donnerstag, daraus wird am Montag Mittwoch und am Dienstag heisst, sie komme sie nach dem Mittag holen). Aus acht Tagen wurden somit knapp 5 Tagen.
      Sie haben keine Vereinbarung, welche von einem Amt bestätig wurde, somit ist er ihren Launen ausgeliefert, denn er will nicht vor den Kindern streiten, da er auch Angst hat, dass sie ihm die Kinder noch mehr wegnimmt.

      Die Kinder sind in der ersten und vierten Klasse.

      was kann er tun - gibt es rechtliche Richtlinien, auf welche er sich stützen kann?
      Hallo Sonnenlächeln
      Grundsätzlich hätte die Vormundschaftsbehörde die Vereinbarung genehmigen müssen. Aber das wird wohl kantonal unterschiedlich sein, da kenne ich mich zu wenig aus. Wenn aber vereinbart wurde (schriftlich?), dass der Kindsvater drei Wochen Urlaub mit seinen Kindern verbringen darf, dann sind es drei Wochen. Wegnehmen kann die Mutter die Kinder nicht. Allenfalls kann sie die Besuche kürzen auf das vereinbarte Minimum, nimmt dann allerdings in Kauf, dass sie Kosten für Babysitter etc. hat (wenn ich das richtig verstanden habe, springt immer wieder der Kindsvater ein).
      Der Kindsvater hat auch Rechte. Notfalls muss er die - Ärger mit der Mutter vorprogrammiert - einklagen. Das Verhältnis wird sich in jedem Fall kurzfristig verschlechtern. Sein Pluspunkt in eurem Fall ist, dass er seinen vereinbarten Verpflichtungen fristgerecht nachkommt und mehr tut, als er notwendigerweise müsste.
      Persönliche Anmerkung: Dass er auch bei Anschaffungen ( ich stelle mir Fahrräder, Möbel etc. vor) schön immer die Hälfte bezahlt, ist sehr löblich. Verpflichtet werden kann er nur zu aussergewöhnlichen Kosten wie Zahnspangen, Brillen etc. (und auch da nur für den nicht von der Krankenkasse gedeckten Teil).
      Die Möglichkeiten der Mutter sind schon leicht grösser. Vor allem aber spielt sie das Sorgerecht völlig aus, wenn ich das richtig verstanden habe. DAS wird aber in Bälde korrigierbar sein und dann sind - zumindest in Eurem Fall - derartige Spielchen mit den Emotionen des Expartners nicht mehr so einfach möglich.
      Ich rate, sich vom zuständigen Amt eures Kantons (wie immer das heissen mag), beraten zu lassen und dann die Vereinbarung genau so umsetzen.

      Gruss

      Piccolo