Angst vor der zukunft

      Angst vor der zukunft

      Hallo ich bin neu hier...
      Und ich habe schon viel gelesen und ev. kann mir ja jemand helfen...

      Ich habe einen 4 monate alten Sohn... Bin seit meiner Schwangerschaft alleine, am anfang wollte ich dem vater des kindes nichts sagen das er Vater wird. doch als der kleine dann da war dachte ich, ich kann ihm sein vater ja nocht vorenhalten..ich sagte es ihm und er sagte nur wiso hast du es denn nicht weg machen lassen?? Und ich werde scho klar kommen mit ihm tschüss. Einige zeit später teile ich ihm mit das er sich doch dazu anerkennen solle und gab ihm auch die chance ihn zu sehen wollte er nicht und er sagte zu mir er glaube so oder so nicht das er der vater sei...und wenn er bezahlen muss gehe er nur noch 60%arbeiten den bekämme ich auch nichts mehr schliesslich wollte ich es ja.wir machten den test zur bestädigung. Jetzt hat er es schwarz auf weiss... Ihm geht es einfach ums geld wenn ich sagen würde du musst nichts bezahlen dann wäre er glücklich und ich würde nichts mehr von ihm hören...er wil ihn auch nicht sehen, er hat auch noch nie gefragt wie es ihm geht?? Doch meine angst ist einfach und ev. kann mir da jemand auskunft geben; kann er einfach kommen und sagen so jetzt nehme ich das kind zu mir und muss ich ihm das geben?? Es bereitet mir schlaflose nächte weil ich ihm nicht traue was er dann mit dem kleinen machen würde da er nicht Mitgefühl für andere hat.

      Liebe grüsse
      Hallo Nemo

      Da würde ich mir absolut keine Sorgen machen. Da ihr nicht verheiratet wart und er überhaupt keinen Bezug zum Kind hat, wird er, meiner Meinung nach, niemals eine Chance haben, das Kind zu sich zu nehmen. Bei Scheidungen kommen die Kinder in der Schweiz im Normalfall zur Mutter.

      DIe Drohnung, dass er nur noch 60% arbeiten gehe, würde ich nicht für voll nehmen. Falls er es tatsächlich machen würde, würde er sich ja kräftig ins eigene Fleisch schneiden! Informiere dich doch mal bei der Vormundschaftsbehörde wie du vorgehen musst....

      Lieber Gruss und viel Kraft!
      Der Kindsvater hat ganz sicher das Recht, "sein" Kind zu sehen. Das Kind - und nur darum geht es - hat das Recht, seinen Vater kennen zu lernen. So sieht es das Gesetz zumindest vor. Und, bei allem: denk bitte zuerst an das Kind und nicht an die Ressentiments deines Expartners oder an deine eigenen. Es geht nur und ausschliesslich um das Wohl des Kindes.

      Wie, wann und wo er sein Besuchsrecht geltend machen kann und will, ist in erster Linie den Eltern überlassen. Wenn sie sich nicht einigen, ist die Vormundschaftsbehörde ein guter Ansprechpartner. In erster Linie wird bei Uneinigkeit ein begleitetes Besuchsrecht angeordnet, d.h. das Kind wird unter Beisein eines Sozialarbeiters (es gilt immer auch die weibliche Form ;) ) in der Regel bei der Mutter "besucht". Dieses Vorgehen ist nach meiner Ansicht derart anstrengend für alle Beteiligten, dass es wohl irgendwann aufgegeben wird, wenn es nur ums "z Leid Wärche" geht...

      Bezüglich Kinderalimente wird dir wohl das Minimum zugesprochen. Sollte er auch dieses nicht bezahlen, kannst Du es bevorschussen lassen. Seine Idee, nur noch 60 % zu arbeiten, ist insofern hirnrissig, weil sein Einkommen für die Alimentenberechnung ohnehin hochgerechnet wird auf 100 % (sofern er nicht ausserordentlich gute Gründe darlegen kann, warum er nun nicht mehr 100 % arbeiten kann). Insofern: diesbezüglich zurückliegen und entspannen ;)

      Ich wünsche Dir viel Glück

      Piccolo
      Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation.... Das mit dem Kind zu sich nehmen geht gar nicht da Du das alleinige Sorgerecht hast für den kleinen. Und wenns um ein Besuchsrecht geht soll er eins bei der Vormundschaftsbehörde beantragen dann wird er durchleuchtet was wie und wer er ist.

      Wegen den 60% arbeiten ist lächerlich weil die Alimente für den Jungen wird vom Lohn von 100% errechnet und das von dem erlernten beruf. Und das sind 17% des Lohns das er dem Kind zahlen "muss".



      Mach dr da nid ds grossi sorge u gniess di chli und häb fröid anem. Ihm cha nüd passiere wöu du bisch nid verpflichtet ihm dr chli ds gä! U wed mitere "liidendgnossin" wotsch rede mäld di doch =).
      Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation.... Das mit dem Kind zu sich nehmen geht gar nicht da Du das alleinige Sorgerecht hast für den kleinen. Und wenns um ein Besuchsrecht geht soll er eins bei der Vormundschaftsbehörde beantragen dann wird er durchleuchtet was wie und wer er ist.

      Wegen den 60% arbeiten ist lächerlich weil die Alimente für den Jungen wird vom Lohn von 100% errechnet und das von dem erlernten beruf. Und das sind 17% des Lohns das er dem Kind zahlen "muss".



      Mach dr da nid ds grossi sorge u gniess di chli und häb fröid anem. Ihm cha nüd passiere wöu du bisch nid verpflichtet ihm dr chli ds gä! U wed mitere "liidendgnossin" wotsch rede mäld di doch =).



      das wär ig^^
      hallo

      i bi o e "lidensgnossin", mini tochter isch im oktober uf d welt cho u dr "vater" het kes interesse, sit afangs schwangerschaft nid. mir gö jetz de vor gricht wäg de aliment, aber er macht jetz uf krank u schaffet schins weniger.. emu o es totals chaos.. hätt nid denkt dasses no meh söttigi git, aber i gseh es chunnt aso immer wieder vor..
      uf au fäu chaner nid plötzlich asprüch ufs kind stelle, do mueschder keni sorge mache.
      wo wohnsch de du?
      lg :)

      RE: Angst vor der zukunft

      Hi,
      ich möchte Dich nur beruhigen. Das Sorgerecht und so hast Du!
      Melde Dich umgehend bei der Gemeinde und teile ihnen die Situation mit.
      Besteht eine Vaterschaftsanerkennung?
      Das Sozialamt wird Dir den Unterhalt fürs Kind vorzahlen und es beim
      biologischen Vater zurückfordern. Diese Regelung ist international gültig (New Yorker Abkommen)
      Über das Besuchsrecht des Vaters musst Du Dir keine Sorgen machen.
      Die Gesetze in der Schweiz schützen bei einer Trennung/Scheidung und bei Sachen
      was das Kind anbelangt voll und ganz die Mutter und das Kind.
      Der Kindsvater zieht immer den kürzeren.
      Finanziell bist Du geschützt! Was Du kein Anrecht hast ist Unterhalt für Dich alleine, da ihr nicht verheiratet wart.

      Wünsche Dir alles Gute und viele starke Nerven! Und gib all Deine Liebe Deinem Kind!