Umgangsrecht

      eine gesetzliche "Mindest"-Regel gibt es nicht. Wenn Du als Mutter keinen Umgang wünschst, dann kannst du das zwar nicht verhindern, aber als Mutter hast du verschiedene Möglichkeiten. Da die Bindung zum Kind wohl noch nicht gefestigt ist und Du möglicherweise Bedenken hast, ist wohl ein begleitetes Besuchsrecht eine der Möglichkeiten.
      Ein gänzliches Besuchsverbot ist wohl nur bei deliktischen Handlungen möglich.

      Wenn Du mir einen Gefallen tun magst? Bitte sprich nicht von Erzeuger. Er ist der Vater des Kindes. Und irgendwann hast du etwas für ihn empfunden... irgendwann...

      Gruss

      Piccolo
      Hallo Sasina
      Wie alt ist den dein Kind? Wie steht den der Kindsvater zu seinem Kind? Und wie kommst du mit ihm klar?
      Ich würde den Konakt zum Vater deines Kindes nicht verbieten, sondern probiere es zu fördern.
      Denn der Vater (wenn er überhaupt intresse daran hat) hat ein Recht sein Kind zu sehen. Und vorallem hat das Kind Recht auf beide Elternteile. Jeder Mensch möchte gern wissen wo seine Wurzeln sind.
      Wenn du auf den Kindsvater nicht gut zu sprechen bist, mache es doch über die Vormundschaftsbehörde. Die können dir sicher am Besten weiterhelfen.
      Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg dabei.
      Lieber Gruss baeumi77